(2) Bei einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Person wird die Steuer wie folgt festgesetzt: 1.Von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer werden die Einkünfte aus Quellen innerhalb des Königreichs Griechenland und die innerhalb des Königreichs Griechenland gelegenen Vermögenswerte ausgenommen, die nach Maßgabe dieses Abkommens im Königreich Griechenland besteuert werden können, es sei denn, daß Nummer 2 gilt. Falls jedoch der das Einkommen Erwerbende Einwohner eines Landes ist, mit dem Griechenland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat (alle Länder der EU, der EWR, USA, Kanada, China u. -4 ˛ -4"*'#! ) Werden ihre Einwendungen als begründet erachtet, so wird sich die zuständige Behörde des angerufenen Staates mit der zuständigen Behörde des anderen Staates über die Vermeidung der Doppelbesteuerung zu verständigen suchen. [Karl-Dieter Wingert; Michael Krause] Mit einigen wenigen Ländern bestehen auch auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): USA, Griechenland, Frankreich, Dänemark, Schweiz. zur Verfügung. Ohne Abkommen kann eine mögliche Doppelbesteuerung durch Anrechnung der Erbschaftsteuer nach nationalem Recht vermieden werden. c)die Vergütungen nicht vom Gewinn einer Betriebstätte oder einer festen Einrichtung abgezogen werden, die der Arbeitgeber in dem anderen Staate hat. der Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Deutschland ausübt und, der Arbeitnehmer sich in Deutschland insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhält oder, der Arbeitslohn von einem oder für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber gezahlt wird oder. In diesem DBA wird in Art. Für die Bundesrepublik Deutschland bestehen zum Stand 1. (1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifizierung; die Ratifikationsurkunden sollen so bald wie möglich in Bonn ausgetauscht werden. (cc)Hat die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Vertragstaaten oder in keinem der Vertragstaaten, so gilt sie als in dem Vertragstaat ansässig, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt. Fundstelle: BStBl 1967 I S. 50, BGBl. a. Griechenland lässt nicht locker - modifizierte Steuer 2012 4.1.2011. Das Jahr 2017 beschert Eigentümern von Immobilien in Griechenland einen neuen Schock, da die Besteuerung von Einkommen aus Immobilien um bis zu über 36 Prozent steigt! (3) Ungeachtet des Absatzes 2 können Vergütungen, die eine in einem Vertragstaat ansässige Person für eine in dem anderen Vertragstaat ausgeübte unselbständige Arbeit bezieht, nur in dem erstgenannten Staate besteuert werden, wenn. III. Die Möglichkeit der Beratung per E-Mail besteht ebenso. IX [Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen]. I [Unter das Abkommen fallende Steuern]. (4) Der in diesem Artikel verwendete Ausdruck „Zinsen“ bedeutet Einkünfte aus öffentlichen Anleihen, aus Obligationen, auch wenn sie durch Pfandrecht an Grundstücken gesichert oder mit einer Gewinnbeteiligung ausgestattet sind, und aus Forderungen jeder Art sowie alle anderen Einkünfte, die nach dem Steuerrecht des Staates, aus dem sie stammen, den Einkünften aus Darlehen gleichgestellt sind. (2) Bei der Anwendung dieses Abkommens in einem Vertragstaat hat jeder Begriff, der in diesem Abkommen nicht bestimmt worden ist, dieselbe Bedeutung wie in den in diesem Staat geltenden Gesetzen, die sich auf Steuern im Sinne dieses Abkommens beziehen, falls der Zusammenhang keine andere Auslegung erfordert. Da dachten Sie falsch. Internationales Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen. (2) Vorbehaltlich des Absatzes 1 kann Vermögen, das Betriebsvermögen einer Betriebstätte eines Unternehmens eines Vertragstaates darstellt oder das zu einer der Ausübung eines freien Berufes dienenden festen Einrichtung gehört, in dem Vertragstaat besteuert werden, in dem sich die Betriebstätte oder die feste Einrichtung befindet. a)hinsichtlich der griechischen Steuer mit Bezug auf die im Kalenderjahr 1964 und in den folgenden Kalenderjahren bezogenen Einkünfte; b)hinsichtlich der deutschen Steuer für die Steuern, die für das Kalenderjahr 1964 und die folgenden Kalenderjahre erhoben werden. ), wird er gemäß dem Bestimmungen des entsprechenden Abkommens besteuert werden. (1) Einkünfte, die eine in einem Vertragstaat ansässige Person aus einem freien Beruf oder aus sonstiger selbständiger Tätigkeit ähnlicher Art bezieht, können nur in diesem Staate besteuert werden, es sei denn, daß die Person für die Ausübung ihrer Tätigkeit in dem anderen Vertragstaat regelmäßig über eine feste Einrichtung verfügt. Für die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend. Bern, 28.12.2011 - Yesterday, the Protocol of Amendment of 4 November 2010 to the double taxation agreement (DTA) between Switzerland and Greece entered into force. (5) Die Unternehmen eines Vertragstaates, deren Kapital ganz oder teil-weise, unmittelbar oder mittelbar, einer in dem anderen Vertragstaat ansäs-sigen Person oder mehreren solchen Personen gehört oder ihrer Kontrolle unterliegt, dürfen in dem erstgenannten Vertragstaat weder einer Besteuerung oder einer damit zusammenhängenden Verpflichtung unterworfen werden, die anders oder belastender sind als die Besteuerung und die damit zusammenhängenden Verpflichtungen, denen andere ähnliche Unternehmen des erstgenannten Staates unterworfen sind oder unterworfen werden können. Dieser Absatz berührt nicht die Besteuerung der Gesellschaft in bezug auf die Gewinne, aus denen die Dividenden gezahlt werden. März 1984. Zusammenfassung Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Schweden aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Deutschland besteuert zwar die Einkünfte, aber nur begrenzt. Mit der Haufe-Software-Lösung stellen Sie das Fachwissen aus über 100 Haufe Fachdatenbanken (z.B. Unter der Seite www.shop.doppelbesteuerung.eu können Sie einen Telefontermin oder eine persönliche Besprechung vereinbaren. (3) Staatenlose dürfen in einem Vertragstaat weder einer Besteuerung noch einer damit zusammenhängenden Verpflichtung unterworfen werden, die anders oder belastender sind als die Besteuerung und die damit zusammenhängenden Verpflichtungen, denen die Staatsangehörigen dieses Staates unter gleichen Verhältnissen unterworfen sind oder unterworfen werden können. Für dieses Jahr wurde die im letzten Jahr angekündigte Steuer für Yachten, die länger als 40 Tage im Jahr in Griechenland liegen, modifiziert. (2) Dieses Abkommen gilt auch für alle Steuern gleicher oder ähnlicher Art, die künftig neben den bestehenden Steuern oder an deren Stelle erhoben werden. eine Bauausführung oder Montage, deren Dauer zwölf Monate über- schreitet. (1) Einkünfte, die eine in einem Vertragstaat ansässige Person aus unbeweglichem Vermögen bezieht, können in dem Vertragstaat besteuert werden, in dem dieses Vermögen liegt. Datum: 18.04.1966. (b)Ist nach Buchstabe (a) eine natürliche Person in beiden Vertragstaates ansässig, so gilt folgendes: (aa)Die Person gilt als in dem Vertragstaat ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt. XVII [Anrechnungs- und Befreiungsmethode]. Diese Vorschrift ist nicht dahin auszulegen, als verpflichte sie einen Vertragstaat, den in dem anderen Vertragstaat ansässigen Personen Steuerfreibeträge, -vergünstigungen und -ermäßigungen auf Grund des Personenstandes oder der Familienlasten zu gewähren, die er den in seinem Hoheitsgebiet ansässigen Personen gewährt. (2) Der Ausdruck „Staatsangehörige“ bedeutet: a)hinsichtlich der Bundesrepublik Deutschland: alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland; b)hinsichtlich des Königreichs Griechenland: c)alle juristischen Personen, Personengesellschaften und andere Personenvereinigungen, die nach dem in einem Vertragstaat geltenden Recht errichtet worden sind. (6) In diesem Artikel bedeutet der Ausdruck „Besteuerung“ Steuern jeder Art und Bezeichnung. Doppelbesteuerungsabkommen Ansässigkeitsbescheinigung. (6) Vergütungen für Dienstleistungen, die an Bord eines Luftfahrzeuges im internationalen Verkehr erbracht werden, können in dem Vertragstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet, das die betreffende Person beschäftigt. Doppelbesteuerungsabkommen mit Griechenland Datum: 18.04.1966 Fundstelle: BStBl 1967 I S. 50, BGBl. (2) Ruhegehälter und Renten, die aus öffentlichen Kassen des Königreichs Griechenland oder einer seiner Gebietskörperschaften gezahlt werden, können nur in diesem Staate besteuert werden. Besteuerung des Besitzes und der Nutzung von Immobilien in Griechenland . ... Aktuelle Informationen aus den Bereichen Weiterbildung und Training frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter: Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein. 1 festgelegt, dass Einkünfte, die eine Person aus unbeweglichem Vermögen bezieht, dort besteuert werden, wo die Immobilie liegt. (4) Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen und ähnliche Zahlungen, die eine in einem Vertragstaat ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrates einer Gesellschaft bezieht, die in dem anderen Vertragstaat ansässig ist, können in diesem anderen Staate besteuert werden. S. 176); Wiederanwendung seit 1. Handkommentar der wichtigsten DBA : DBA Belgien, DBA Dänemark, DBA Frankreich, DBA Griechenland, DBA Grossbritannien, DBA Irland, DBA Italien, DBA Japan, DBA Kanada, DBA Luxemburg, DBA Niederlande, DBA Österreich, DBA Portugal, DBA Schweden, DBA Schweiz, DBA Spanien, DBA USA. 1953 (BGBl. Austausch der Ratifikationsurkunden: 22. dann eine … Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen können Einkünfte, die berufsmäßige Künstler, wie Bühnen-, Film-, Rundfunk- oder Fernsehkünstler und Musiker, sowie Sportler, aus ihrer in dieser Eigenschaft persönlich ausgeübten Tätigkeit beziehen, in dem Vertragstaat besteuert werden, in dem sie diese Tätigkeit ausüben. (1) Gewinne, die eine im Königreich Griechenland ansässige Person aus dem Betrieb von Seeschiffen im internationalen Verkehr bezieht, deren Registerhafen sich im Königreich Griechenland befindet, können nur in diesem Staat besteuert werden. ( 4%) 4 *) *) 4˛ ( 4 4 5,24 4/ ) .! Um Doppelbesteuerungen zu vermeiden, hat Deutschland mit den. (b)dieselben Personen unmittelbar oder mittelbar an der Geschäftsleitung, der Kontrolle oder am Kapital eines Unternehmens eines Vertragstaates und eines Unternehmens des anderen Vertragstaates beteiligt sind. ! 1967, S. 50 veröffentlicht. Unser Lösungsvorschlag: Der deutsche Finca-Eigentümer beantragt auch bei umsatzsteuerfreier Vermietung eine „internationale Umsatzsteuernummer”. In dem Falle, daß weder der Grieche, der in Deutschland bewegliches Vermögen hinterläßt, noch der Erbe selbst zur Zeit des Erbfalls ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem deutschen Bundesstaate hatten, sichert die Kaiserlich Deutsche Regierung namens der beteiligten Bundesstaaten zu, daß dieses Vermögen in gleicher Weise von den gegenwärtig oder künftig in den Bundesstaaten zur Erhebung gelangenden Erbschaftsteuern befreit bleiben wird. (1) Weist eine in einem Vertragstaat ansässige Person nach, daß Maßnahmen der Steuerbehörden der Vertragstaaten eine diesem Abkommen widersprechende Doppelbesteuerung bewirkt haben oder bewirken werden, so kann sie ihren Fall dem Staate, in dem sie ansässig ist, unterbreiten. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Griechenland. Auskünfte, die ein Handels-, Geschäfts-, Gewerbe- oder Berufsgeheimnis oder ein Geschäftsverfahren offenbaren würden, dürfen nicht gegeben werden. Wird die Arbeit dort ausgeübt, so können die dafür bezogenen Vergütungen in diesem anderen Staate besteuert werden. Der Unter­schied liegt allein darin, dass Deutsch­land hier der Tätig­keits­staat und Grie­chen­land der Wohn­sitz­staat ist. (3) Der in diesem Artikel verwendete Ausdruck „Dividenden“ bedeutet Einkünfte aus Aktien, Genußrechten oder Genußscheinen, Kuxen, Gründeranteilen oder anderen Rechten – ausgenommen Forderungen – mit Gewinnbeteiligung sowie aus sonstigen Gesellschaftsanteilen stammende Einkünfte, die nach dem Steuerrecht des Staates, in dem die ausschüttende Gesellschaft ansässig ist, den Einkünften aus Aktien gleichgestellt sind; er umfaßt im Fall der Bundesrepublik Deutschland Ausschüttungen auf Anteilscheine von Kapitalanlagegesellschaften und Einkünfte eines stillen Gesellschafters aus seiner Beteiligung als stiller Gesellschafter. Die Liste basiert auf der jeweils aktuellen und zu Beginn eines aktuellen … Personalentwicklung und Mitarbeiterführung. Verfügt sie über eine solche feste Einrichtung, so kann der Teil der Einkünfte, der dieser Einrichtung zuzurechnen ist, in diesem anderen Staate besteuert werden. Liste der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen Juni eines jeden Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr 1967 folgt, das Abkommen gegenüber dem anderen Vertragstaat kündigen; in diesem Falle verliert dieses Abkommen seine Gültigkeit. Bundesfinanzminister Olaf Scholz will die deutschen Rentner nicht so ohne Weiteres in das neue … Jahr: 1966 – Steuerrecht (5) Ruhegehälter, Renten und andere wiederkehrende oder einmalige Vergütungen, die ein Vertragstaat oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts dieses Staates als Vergütung für einen Schaden zahlt, der als Folge von Kriegshandlungen oder politischer Verfolgung entstanden ist, können nur in diesem Staate besteuert werden. August 1983. -,˛ .! 5.Der Ausdruck „deutsches Unternehmen“ bezeichnet ein gewerbliches Unternehmen, das von einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Person betrieben wird, und der Ausdruck „griechisches Unternehmen“ ein gewerbliches Unternehmen, das von einer im Königreich Griechenland ansässigen Person betrieben wird; die Ausdrücke „Unternehmen eines Vertragstaates“ und „Unternehmen des anderen Vertragstaates“ bezeichnen je nach dem Zusammenhang ein deutsches oder ein griechisches Unternehmen. 8.Der Ausdruck „Ruhegehalt“ bezeichnet regelmäßig wiederkehrende Vergütungen, die für frühere Dienststellungen oder zum Ausgleich von Schäden gewährt werden. 10.Der Ausdruck „zuständige Behörde“ bezeichnet auf seiten des Königreichs Griechenland das Finanzministerium, auf seiten der Bundesrepublik Deutschland den Bundesminister der Finanzen. Doppelbesteuerungsabkommen Griechenland is free HD Wallpaper. Vermietung)richtet sich nach dem Einkommenssteuergesetz (ΚώδικαςΦορολογίας Εισοδήματος). 1968 II S. 30). (2) Vergütungen, die aus öffentlichen Kassen der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Länder oder deren Gebietskörperschaften für gegenwärtig erbrachte Dienste gezahlt werden, können nur in diesem Staate besteuert werden, es sei denn, daß die Zahlung an einen Staatsangehörigen des Königreichs Griechenland geleistet wird, der nicht zugleich deutscher Staatsangehöriger ist. Sie gelten ferner für Gewinne aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens. AS 1985 208 Bundesbeschluss (Genehmigung) vom 13. Wenn Sie in einem EU-Land leben und in einem anderen arbeiten, hängen die für Ihr Einkommen geltenden steuerrechtlichen Regelungen von den nationalen Gesetzen und den Doppelbesteuerungsabkommen zwischen diesen beiden Ländern ab – und diese Regelungen können sich deutlich von denen unterscheiden, die festlegen, welches Land für Ihre Sozialversicherung … Übereinkommen zwischen Deutschland und Griechenland über die Besteuerung des beweglichen Nachlaßvermögens[1]. Österreich hat mit den wichtigsten Staaten Verträge geschlossen (sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen) die verhindern, dass Unternehmerinnen/Unternehmer, die grenzüberschreitende Aktivitäten setzen, sowohl in Österreich als auch im Ausland – also doppelt – besteuert werden. (2) Dieses Abkommen tritt einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und gilt dann. Artikel XXIV). [1] Abgefaßt in deutscher, englischer und griechischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist; im Zweifelsfall ist der englische Wortlaut maßgebend. (7) Bestehen zwischen Schuldner und Gläubiger oder zwischen jedem von ihnen und einem Dritten besondere Beziehungen und übersteigen deshalb die gezahlten Zinsen, gemessen an der zugrundeliegenden Forderung, den Betrag, den Schuldner und Gläubiger ohne diese Beziehungen vereinbart hätten, so wird dieser Artikel nur auf diesen letzten Betrag angewendet. der Arbeitslohn vom Gewinn einer Betriebsstätte oder festen Einrichtung abgezogen wird, die der Arbeitgeber in Deutschland hat. Dann testen Sie hier live & unverbindlich Haufe Personal Office Platin 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt. Januar 1985. Dasselbe gilt für Personenge-sellschaften und andere Personenvereinigungen, die nach den für sie maßgebenden innerstaatlichen Gesetzen keine juristischen Personen sind. (4) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn eine in einem Vertragstaat ansässige Person in dem anderen Vertragstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte gewerblich tätig ist und die Dividenden dieser Betriebstätte zuzurechnen sind; in diesem Fall ist Artikel III anzuwenden. Get this from a library! (2) Dieser Artikel ist nicht so auszulegen, als verpflichte er einen der Vertragstaaten, Verwaltungsmaßnahmen durchzuführen, die von den Vorschriften oder der Verwaltungspraxis eines der Vertragstaaten abweichen oder die seiner Souveränität, Sicherheit oder öffentlichen Ordnung widersprechen, oder Angaben zu übermitteln, die weder auf Grund seiner eigenen Rechtsvorschriften noch auf Grund der Rechtsvorschriften des ersuchenden Staates beschafft werden können. (1) Vergütungen, die aus öffentlichen Kassen des Königreichs Griechenland oder einer seiner Gebietskörperschaften für gegenwärtig erbrachte Dienste gezahlt werden, können nur in diesem Staate besteuert werden, es sei denn, daß die Zahlung an einen deutschen Staatsangehörigen geleistet wird, der nicht zugleich Staatsangehöriger des Königreichs Griechenland ist. .24˚ ! Übt das Unternehmen in dem anderen Staat eine gewerbliche Tätigkeit durch eine dort gelegene Betriebstätte aus, so können die Gewinne in dem anderen Staate besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebstätte zugerechnet werden können. April 1966 (1) Die zuständigen Behörden der Vertragstaaten werden auf Verlangen die ihnen auf Grund ihrer Steuergesetze auf dem normalen Verwaltungswege zur Verfügung stehenden Auskünfte austauschen, die erforderlich sind, um dieses Abkommen durchzuführen, um bei den Steuern im Sinne dieses Abkommens die Hinterziehung zu verhindern oder gesetzliche Vorschriften gegen Steuerverkürzung durchzuführen. Dieser Vorschlag ist Teil eines Pakets, das auch einen Vorschlag für eine Richtlinie über eine umfassende Lösung 15, eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten zur Integration der umfassenden Lösung in ihre Doppelbesteuerungsabkommen mit Drittländern 16 sowie eine Mitteilung bezüglich des Kontexts und der Erläuterung der Artikel in den Vorschlägen 17 umfasst. 6.Der Ausdruck „gewerbliche Gewinne“ umfaßt auch die Mieten und Lizenzgebühren für kinematographische Filme. (3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn eine in einem Vertragstaat ansässige Person in dem anderen Vertragstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte oder feste Einrichtung gewerblich tätig ist oder einen freien Beruf oder eine sonstige selbständige Tätigkeit ausübt und die Lizenzgebühren dieser Betriebstätte oder festen Einrichtung zuzurechnen sind; in diesem Fall ist Artikel III oder Artikel XI anzuwenden. Maßgeblich ist streng genommen alleine die englische Fassung des Übereinkommens (vgl. Verfügt sie in beiden Vertragstaaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragstaat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen). B. Dividenden, Mieten) nach Maßgabe dieses Abkommens zu besteuern, wenn diese Einkünfte keiner in dem erstgenannten Staate gelegenen Betriebstätte zuzurechnen sind. (d)Ist eine Person – mit Ausnahme eines unabhängigen Vertreters im Sinne des Buchstaben e – in einem Vertragstaat für ein Unternehmen des anderen Vertragstaates tätig, so gilt eine in dem erstgenannten Staate gelegene Betriebstätte als gegeben, wenn die Person eine Vollmacht besitzt, im Namen des Unternehmens Verträge abzuschließen, und die Vollmacht in diesem Staate gewöhnlich ausübt, es sei denn, daß sich ihre Tätigkeit auf den Einkauf von Gütern oder Waren für das Unternehmen beschränkt. 2.Der Ausdruck „Person“ umfaßt natürliche Personen und Gesellschaften. Das bedeutet für Ihre Mitarbeiter weniger Suche, hochwertigere Arbeitsergebnisse und mehr Wissensproduktivität. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn eine in einem Vertragstaat ansässige Person in dem anderen Vertragstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte gewerblich tätig ist und die Gewinne dieser Betriebstätte zuzurechnen sind; in diesem Fall ist Artikel III anzuwenden. Für Deutschland als Tätigkeitsstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Eine Besteuerung in Deutschland erfolgt demnach dann, wenn[1]. [1] In Kraft getreten am 22. Die derart ausgetauschten Auskünfte sind als geheim zu behandeln und dürfen nur Personen zugänglich gemacht werden, die sich mit der Veranlagung oder Erhebung der Steuern im Sinne dieses Abkommens befassen. Federal Department of Finance. Es soll zwei Monate nach Auswechselung der Ratifikationsurkunden in Kraft treten. Für die Richtigkeit kann keinerlei Haftung übernommen werden. Das Abkommen ist in deutscher Sprache im BGBl. Solche Abkommen heißen korrekt "Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung"und sorgen dafür, dass man eben nicht in ZWEI Ländern Steuern zahlt. Zur Vorlage bei einer ausländischen Finanzverwaltung kann eine Ansässigkeitsbescheinigung erforderlich sein, wenn Sie als Steuerpflichtige/r ausländische Einkünfte aus einem Staat erzielen, mit dem ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) besteht. -.˛ #4$˛ .4( %.4˝ / -.%( ( / ) #4 ! Das gegenwärtige Übereinkommen soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen sobald als möglich in Athen ausgewechselt werden. die bei Erwerb bzw. (5) Die Absätze 1, 2 und 3 gelten entsprechend für die nicht nach dem Gewerbeertrag berechnete Gewerbesteuer. (5) Absatz 1 ist nicht so auszulegen, als hindere er einen Vertragstaat, die aus Quellen innerhalb seines Hoheitsgebietes einer in dem anderen Vertragstaat ansässigen Person zufließenden Einkünfte (z. -! Die Bundesrepublik Deutschland behält aber das Recht, die so ausgenommenen Einkünfte und Vermögenswerte bei der Festsetzung des Steuersatzes zu berücksichtigen. Language eng. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Schweden wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Google has many special features to help you find exactly what you're looking for. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei der Gewerbesteuer[1]. ,2 right away. (3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht auf Vergütungen für Dienste anzuwenden, die im Zusammenhang mit einer auf Gewinnerzielung gerichteten gewerblichen Tätigkeit eines der Vertragstaaten oder einer seiner Gebietskörperschaften stehen. (bb)Kann nicht bestimmt werden, in welchem Vertragstaat die Person den Mittelpunkt der Lebensinteressen hat, oder verfügt sie in keinem der Vertragstaaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragstaat ansässig, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. (2) Diese Dividenden können jedoch in dem Vertragstaat, in dem die die Dividenden zahlende Gesellschaft ansässig ist, nach dem Recht dieses Staates besteuert werden; die Steuer darf aber 25 vom Hundert des Bruttobetrags der Dividenden nicht übersteigen. 9.Der Ausdruck „Rente“ bezeichnet einen bestimmten Betrag, der regelmäßig zu festgesetzten Zeitpunkten lebenslänglich oder während eines bestimmten oder bestimmbaren Zeitabschnitts zahlbar ist. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen anderer als land- und forstwirtschaftlicher Unternehmen und für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, das der Ausübung eines freien Berufes dient. -4 / ) ! 1967 II S. 852. Dieses Abkommen berührt nicht das Recht auf andere oder zusätzliche Befreiungen, die den diplomatischen und konsularischen Bediensteten derzeit zustehen oder ihnen künftig eingeräumt werden. März 1912 (RGBl. Griechenland Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei der Gewerbesteuer Vom 18. If you have Telegram, you can view and join KenFM right away. in der die Tätigkeit des Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. (3) Bei der Ermittlung der gewerblichen Gewinne einer Betriebstätte können alle der Betriebstätte billigerweise zuzurechnenden Ausgaben einschließlich der anteiligen Geschäftsführungs- und allgemeinen Verwaltungskosten abgezogen werden. In Griechenland sind die Steuerzahler verpflichtet, ihre Steuern über die Banken oder die Post zu zahlen, wie in Nr. (4) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Vergütungen, welche die Deutsche Bundesbank, die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost sowie die entsprechenden Organisationen des Königreichs Griechenland zahlen. Die Besteuerung der ausländischen Renten und sonstigen Einkommen erfolgt in Übereinstimmung mit den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Griechenland und dem Herkunftsstaat, erläutert Patelis. This wallpaper was upload at December 20, 2019 by Job Letter. (2) Übt ein Unternehmen eines Vertragstaates in dem anderen Vertragstaat eine gewerbliche Tätigkeit durch eine dort gelegene Betriebstätte aus, so sind dieser Betriebstätte die gewerblichen Gewinne zuzurechnen, die sie in diesem anderen Staate als unabhängiges Unternehmen mit gleicher oder ähnlicher Tätigkeit unter gleichen oder ähnlichen Bedingungen und unabhängig von dem Unternehmen hätte erzielen können, dessen Betriebstätte sie ist. Weiter. Zinsen, die aus der Bundesrepublik Deutschland stammen und an die Bank von Griechenland gezahlt werden, sind von der deutschen Steuer befreit. Zusätzlich können Sie einfach und sicher Ihr internes Wissen (Präsentationen, Verträge, Videos, Notizen) strukturiert ablegen und allen Mitarbeitern unter einer Oberfläche bereitstellen. und in diesen Fällen zwischen den beiden Unternehmen hinsichtlich ihrer kaufmännischen oder finanziellen Beziehungen Bedingungen vereinbart oder auferlegt werden, die von denen abweichen, die unabhängige Unternehmen miteinander vereinbaren würden, so dürfen die Gewinne, die eines der Unternehmen ohne diese Bedingungen hätte, wegen dieser Bedingungen aber nicht erzielt hat, den Gewinnen dieses Unternehmens zugerechnet und entsprechend besteuert werden. Art. Hierbei bietet es sich an, die Positionen in drei Kategorien einzuteilen: In solche,. Art. Das soll sich auch für die griechische Volkswirtschaft lohnen. Ebenso wie in Deutschland sind die Ausgaben für die Vermietung abzugsfähig, allerdings nur Verwalterkosten, Handwerkerrechnungen und Zinsen. Wer in Griechenland eine Immobilie besitzt, vermietet, kauft, verkauft, geschenkt bekommt oder erbt, muss mit verschiedenen Steuern, Kosten und Abgaben rechnen 1. Art. Für die Ver­mei­dung der Dop­pel­be­steue­rung nach dem DBA gelten die oben gemachten Aus­füh­rungen ent­spre­chend. (2) Der in diesem Artikel verwendete Ausdruck „Lizenzgebühren“ bedeutet Vergütungen jeder Art, die für die Benutzung oder für das Recht auf Benutzung von Urheberrechten an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken, von Patenten, Marken, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren oder für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen oder für die Mitteilung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Erfahrungen gezahlt werden. a)Auf die von den nachstehenden Einkünften erhobene deutsche Steuer werden die folgenden Beträge angerechnet: aa)bei Dividenden, die aus dem Königreich Griechenland stammen, die dafür entrichtete griechische Steuer; bb)bei Zinsen, die aus dem Königreich Griechenland stammen, die dafür entrichtete griechische Steuer oder, wenn diese Zinsen auf Grund der besonderen griechischen Rechtsvorschriften über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung des Königreichs Griechenland von der griechischen Steuer befreit sind, 10 v. H. des Betrages dieser Zinsen; cc)bei Vergütungen, die aus öffentlichen Kassen des Königreichs Griechenland an einen deutschen Staatsangehörigen gezahlt werden, der nicht zugleich die Staatsangehörigkeit des Königreichs Griechenland hat, die dafür entrichtete griechische Steuer; dd)bei den aus dem Königreich Griechenland stammenden Vergütungen im Sinne des Artikels XI Absätze 4 und 5 die dafür entrichtete griechische Steuer.

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